Herzlich Willkommen bei der Freien Wählergemeinschaft PiD – Politik in Delbrück

Die Freie Wählergemeinschaft PID ist gleichzusetzen mit allen anderen Parteien. Unser Vorteil ist, unabhängig von Parteibüchern dafür zu sorgen, dass Ihre Stimme im Rat gehört wird und Ihre Meinung in politische Beratungen mit einfliesst.

Wir als Freie Wählergemeinschaft haben die gleichen Rechte und Pflichten im Rat der Stadt Delbrück wie alle anderen Parteien. Wir bekennen uns zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und stehen für Verlässlichkeit und Toleranz.

Wir wollen Delbrück mitgestalten und uns für Sie einsetzen!

– unabhängig von Parteizwang, sachbezogen und bürgernah – 

Am Samstag, 26. Februar 2024 fand die Jahreshauptversammlung der Freien Wählergemeinschaft PiD – Politik in Delbrück im neuen Jahr statt. Neben zahlreichen Mitgliedern begrüßte der Vorsitzende Friedo Skirde auch interessierte Bürger:innen, von denen einige anschließend auch direkt der Mitgliedsantrag unterschrieben wurde.

Berichtet wurde von den Aktivitäten der Wählergemeinschaft im letzten Jahr, in dem u. a. der Besuch auf dem Hof von Eva und Felix Pahlsmeier Bulle & Co stattfand.

Die Fraktionsvorsitzende Brigitte Michaelis informierte aus der Arbeit der Fraktion. Das mit der PiD aufgesetzte 1€ Ticket ist inzwischen ein Jahr im Testbetrieb und wird äußert positiv angenommen. Neben der Erstellung eines Bebauungsplans für die Danziger Straße ist die Erhöhung der Vergütung für die Freiwillige Feuerwehr als Fraktionsarbeit hervorzuheben.

Markus Borgmeier, Klaus Rump, Sarah Skirde und Hubert Göstenmeier wurden für die nächsten zwei Jahre als Beisitzer gewählt. Zusätzlich zu den Kassenprüfern Thomas Hoffmann und Petra Scheibe wurde auch der stellv. Vorsitzende neu gewählt.
Dieses Amt übernimmt Dirk Krüger für die nächsten zwei Jahre zusätzlich zur bisherigen Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit.

Mit insgesamt 23 Sachkundigen Bürgern und 5 Ratsmitgliedern ist die Bürgernähe unser Anspruch, sagte die Fraktionsvorsitzende Michaelis. Der neue stellv. Vorsitzende ergänzte: Wir sind Ansprechpartner für die Interessen und Belange der Bürger, um diese politisch zu vertreten.

v. l. Friedo Skirde, Dirk Krüger, Hubert Göstenmeier, Brigitte Michaelis, Klaus Rump, Josef Michaelis, Sarah Skirde

Die Haushaltsrede unserer Fraktionsvorsitzenden Brigitte Michaelis aus der letzten Ratssitzung 2023.

externer Link zur Seite der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft PiD – Politik in Delbrück:

Haushaltsrede 2023

nächste Jahreshauptversammlung

Das politische Jahr ist so gut wie beendet und wir schauen mit Zuversicht auf das kommende Jahr 2024.

Am 27. Januar 2024 findet unsere erste Jahreshauptversammlung der Freien Wählergemeinschaft in Sudhagen statt. Wir werden dann unter anderem die Jahresziele festlegen und die ersten Planungen für die Kommunalwahl 2025 erstellen.

Gerne sind Interessierte Bürger willkommen, um in die politische Arbeit hineinzuschnuppern. Wir,  als Freie Wählergemeinschaft, beschäftigen uns ausschließlich mit dem Geschehen in Delbrück – ohne jeglichen Parteienzwang von oben.

Bei Interesse sendet uns eine kurze Mail oder sprecht eines unseres Mitglieder an. Wir freuen uns auf Euren Kontakt!

Freie Wählergemeinschaft gewinnt wertvolle Einblicke in nachhaltige Energiegewinnung

 

Am Samstag, 28. Oktober 2023 stand für Mitglieder und Freunde der Freien Wählergemeinschaft PiD – Politik in Delbrück ein Ausflug zum Hof Pahlsmeier, Bulle & Co, in Boke auf dem Programm. Felix Pahlsmeier gab einen Einblick in die Arbeit auf dem Hof und die besondere Haltung der Bullen auf Stroh. Die eigene Biogasanlage wird dort mit dem Mist der Tiere betrieben, so dass kein Anbau von Mais benötigt wird. Die dadurch erzeugte Energie wird als Nahwärme an nahgelegene Haushalte geleitet. 

An diesem Nachmittag erhielten die Gäste aus der Politik gewinnbringende Eindrücke, die bei der Arbeit in den verschiedenen Gremien sehr hilfreich sind. Dirk Krüger betont, wie wichtig es ist, direkt vor Ort solche nachhaltigen Initiativen zu erkunden. Er dankt insbesondere Felix Pahlsmeier für seine Geduld, die vielen Fragen beantwortet zu haben. Die Erläuterungen geben eine große Hilfe bei den herausfordernden Projekten der Stadt Delbrück für Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Jahreshauptversammlung Freie Wählergemeinschaft PiD – Politik in Delbrück

Vor der Sommerpause fand die erste Jahreshauptversammlung in 2023 der Freien Wählergemeinschaft  PiD – Politik in Delbrück statt.

 

Am 12. Juni 2023 berichtete der Vorsitzende Friedo Skirde vor den zahlreichen Mitgliedern über die Tätigkeiten der Wählergemeinschaft im vergangenen Jahr. Besonderer Dank galt hier der Fraktionsvorsitzenden Brigitte Michaelis für ihre unermüdliche und intensive Fraktionsarbeit.

Anschließend berichtete Frau Michaelis über die erfolgreichen Tätigkeiten der zweitgrößten Fraktion im Delbrücker Stadtrat. Hierzu gehört unter anderem die begonnene Pilotphase des 1€ Tickets, dessen ersten Erfahrungen sehr positiv sind.

Die Einrichtung eines Jugendparlaments ist auf Initiative der PiD umgesetzt und der wieder aufgelebte Beirat stellte sich in der Sitzung des Gemeinderats vor. Der nächste Schritt wäre, dass die Mitglieder in den Ausschusssitzungen auch ein Rederecht erhalten.

Auch in den nächsten Jahren wird sich die Freie Wählergemeinschaft PiD für die Bürger in Delbrück und seinen Ortsteilen einsetzen und Ansprechpartner für Ihre Wünsche, Probleme und Anregungen sein.

Bei der abschließenden Wahl wurde der Vorsitzende Friedo Skirde für die nächsten zwei Jahre wiedergewählt, unterstützt von seinem Stellvertreter Klaus Rump und den erfahrenen Beisitzern Hubert Göstenmeier, Markus Borgmeier und Sarah Skirde.

Auch der Schatzmeister Josef Michaelis wurde für die nächsten zwei Jahre wiedergewählt. Somit besteht der Vorstand weiterhin aus den Kassenprüfern Franz-Josef Rump, Wolfgang Troja und dem Pressesprecher Dirk Krüger.

Jahreshauptversammlung am 26. Juni 2022

Am Sonntag, 26. Juni 2022 fand die Jahreshauptversammlung der Freien Wählergemeinschaft PiD – Politik in Delbrück statt.

Hierbei konnten wir die Anwesenheit des Bürgermeisters Werner Peitz nutzen, um diverse Fragen rund um die Arbeit der Verwaltung zu stellen. Herr Peitz berichtete über diverse Projekte und aktuelle Sachstände verschiedener Anträge.

Aufgrund der Corona Einschränkungen der vergangenen Jahre fanden nur wenige Aktivitäten der PiD statt, über die der Vorsitzende Friedo Skirde berichtete.

Weiterhin fanden Wahlen statt, bei denen der stellv. Vorsitzende Klaus Rump für weitere zwei Jahre bestätigt wurde. Die Protokollführung wird in den Tätigkeitsbereich der Öffentlichkeitsarbeit gelegt und somit von Dirk Krüger übernommen.
Beisitzer für die nächsten zwei Jahre sind Hubert Göstenmeier, Markus Borgmeier und Sarah Skirde. Wolfgang Troja und Franz Josef Rump sind, ebenfalls für zwei Jahre, Kassenprüfer.

wer wir sind

Losgelöst von den parlamentarischen Fraktionen, die wir alle kennen, sind wir eine freie Wählergemeinschaft und setzen uns mit viel Herzblut ausschließlich für unsere Stadt Delbrück nebst allen Ortsteilen ein.

So z. B. für öffentliche Einrichtungen, Schulen, Vereine, Verbände und nicht zuletzt auch für Sie persönlich.

Wir haben uns gefunden und agieren im Vorstand mit völlig unterschiedlichen Persönlichkeiten, Interessen, Charakteren und Eigenschaften, mit vielseitigen Meinungen, Erfahrungen und frischem Wind.

Wir sind ein Vorstand bestehend aus allen Altersklassen, was unser Engagement so einzigartig belebt und Lust auf unsere Gemeinsamkeit macht.

Wir schauen hin, wo der „Schuh drückt“ und nehmen auch sehr gerne persönliche Belange der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt auf, und machen uns für sie stark. – Auch wenn´s mal unbequem wird.

Aber wir alle haben ein gemeinsames Ziel:
Wir wollen aufrichtig und ehrlich Politik in Delbrück für Delbrück betreiben. Wir wollen die Nähe zum Mitbewohner Delbrücks bürgernah finden und wahren und öffentliches Interesse im Rat begleiten und durchsetzen.

Nicht zuletzt reden wir mit, wenn der jährliche Haushaltplan besprochen und verabschiedet wird, damit Steuergelder gerecht und fair eingesetzt werden.

Hubert Göstenmeier


Satzung der Freien Wählergemeinschaft PiD – Politik in Delbrück 

§ 1 Name, Zweck und Sitz 

(1) Die Wählergemeinschaft führt den Namen:
Freie Wählergemeinschaft Politik-in-Delbrück Kurzform : PID 

Die Freie Wählergemeinschaft PID ist eine Vereinigung von Bürgern der Stadt Delbrück, deren Ziel es ist, aktiv durch Mitarbeit in den Gremien der Stadt Delbrück an der Erfüllung kommunaler Aufgaben mitzuwirken und das Wohl der Einwohner zu fördern. Sie übt ihre Tätigkeit nach demokratischen Grundsätzen und auf der Grundlage und im Rahmen des Grundgesetzes aus. 

(2) Die Freie Wählergemeinschaft PID hat ihren Sitz in Delbrück. 

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 2 Mitgliedschaft 

(1) Mitglied der Freien Wählergemeinschaft PID kann jeder Einwohner der Stadt Delbrück einschl. aller Ortsteile werden, der nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt ist. 

(2) Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Aufnahmeerklärung beantragt. Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. 

(3) Eine Mitgliedschaft bei einer anderen Partei ist außerdem möglich. 

(4) geändert lt. Mitgliederversammlung am 26.02.2024:

Ausgeschlossen von einer Mitgliedschaft sind jedoch Personen mit verfassungsfeindlicher (vorher rechtsradikaler) Gesinnung und Angehörigen einer Partei, die vom deutschen Verfassungsschutz unter Beobachtung steht oder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist.

(5) Die Mitgliedschaft endet durch 

a) schriftliche Austrittserklärung; der Austritt kann nur mit einer Kündigungsfrist 

von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. 

b) Ausschluss, der vom Vorstand einstimmig beschlossen werden muss oder 

c) Tod. 

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, 

a) wenn es vorsätzlich gegen diese Satzung oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung der Freien Wählergemeinschaft PID verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt, 

b) bei nachträglichem Verlust des aktiven Wahlrechts, 

(4) Gegen den Beschluss nach Absatz 2 Buchstabe b) steht dem Betroffenen das Widerspruchsrecht zu. Der Widerspruch ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 

Sofern der Vorstand dem Widerspruch nicht abhilft, hat die Mitgliederversammlung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Widerspruchs mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder über den Ausschluss zu entscheiden. 

Wer ausscheidet hat keinen Anspruch gegen das Vermögen der Freien Wählergemeinschaft PID und auf Rückzahlung eventuell gezahlter Beiträge. 

§ 3 Mittel 

Die Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Freie Wählergemeinschaft PID durch Abgaben der Mandatsträger und der aktiven sachkundigen Bürger und durch Spenden.

§ 4 Organe 

Organe der Freien Wählergemeinschaft PID sind 

  1. die Mitgliederversammlung und 
  2. der Vorstand 

§ 5 Mitgliederversammlung 

(1) Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den nach § 2 Abs. 1 Satz 3 aufgenommenen Mitgliedern der Freien Wählergemeinschaft PID zusammen. 

(2) Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten. 

Zu ihren Aufgaben gehört im Besonderen 

  1. a) die Beschlussfassung über das Programm, falls gegebenenfalls ein Programm aufgestellt werden soll 
  2. b) die Beschlussfassung aller das Interesse der Freien Wählergemeinschaft PID berührende Angelegenheiten der örtlichen Kommunalpolitik, 
  3. c) die Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahlen (§ 8), 
  4. d) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstandes, 
  5. e) die Wahl und Abberufung des Vorstandes. 

(3) Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist grundsätzlich beschlussfähig. 

§ 6 Der Vorstand 

  1. (1) Der Vorstand besteht aus a) dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter 
  2. b) dem Schriftführer, 
  3. c) dem Schatzmeister, 
  4. d) Beisitzer 
  5. e) Der/die Fraktionsvorsitzende der PID-Fraktion ist geborenes Mitglied 

(2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende bzw. der/die stellvertretende Vorsitzende. Jede/r von ihnen ist für sich allein berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. 

(3) Der Vorstand hat im Rahmen der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse alle mit den Aufgaben und der Zielsetzung der Wählergemeinschaft zusammenhängenden Fragen durchzuführen. 

(4) Er vertritt die Wählergruppe nach außen. 

(5) Schriftliche Erklärungen bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden und des Stellvertreters (alternativ; zusätzlich eines weiteren Vorstandsmitgliedes). 

(6) Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt; die Neuwahl erfolgt in der Versammlung nach Ablauf der Amtszeit. 

(7) Die Mitglieder des Vorstandes werden in geheimer schriftlicher Abstimmung mit Einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Bei Stimmengleichzeit zwischen mehreren Bewerbern entscheidet das vom Versammlungsleiter zu ziehende Los. § 8 Abs. 5 gilt entsprechend. 

(8) Einzelne Mitglieder des Vorstandes können durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder abberufen werden. In diesem Fall hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen.

(9) Der Antrag muss auf der Tagesordnung gestanden haben und zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern zugegangen sein. 

§ 7 Versammlungen 

(1) Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr einberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung. Die Ladungsfrist beträgt mindestens eine Woche. 

(2) Wenn 1/3 der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Beratungsgegenstandes schriftlich verlangt, muss der Vorstand innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine Mitgliederversammlung einberufen. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, gefasst. 

(3) Jede erste Mitgliederversammlung eines Jahres gilt als Jahreshauptversammlung. In der Jahreshauptversammlung sind die in § 5 Buchstabe d) genannten Aufgaben zu erfüllen. 

§ 8 Aufstellung von Kandidaten für die Kommunalwahlen 

(1) Die Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Kommunalwahlen. 

Ist mit einer Frist von mindestens einer Woche vom Absendetag gerechnet, Poststempel gilt, mit der Tagesordnung der Kandidatenaufstellung schriftlich einzuladen. 

(2) Bei der Aufstellung der Kandidaten für die Kommunalwahlen können nur diejenigen Mitglieder der Wählergruppe abstimmen, die im Zeitpunkt des Zusammentritts der Mitgliederversammlung zur betreffenden Wahl im Wahlgebiet nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes des Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt sind (wahlberechtigte Mitglieder). 

(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig im Sinne von Satz 1, kann eine neue Mitgliederversammlung sofort ohne Einhaltung von Fristen einberufen werden. Die Mitgliederversammlung ist in diesem Fall unabhängig von der Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

(4) Die Bewerber werden auf Vorschlag der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt. Jeder Bewerber erhält die Gelegenheit, sich vorzustellen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, findet eine Stichwahl unter den beiden nicht gewählten Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Bewerbern entscheidet das vom Leiter der Versammlung zu ziehende Los, wer für die Stichwahl zugelassen wird. 

(5) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die unbeschadet des § 10 auch den Gang des Abstimmungsverfahrens wiedergibt, 

(6) insbesondere Angaben enthalten muss über die fristgemäße Einberufung, die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder und der Erschienenen, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Namen der vorgeschlagenen Bewerber, sowie die einzelnen Ergebnisse der geheimen Wahlen zur Aufstellung der Bewerber. 

(7) Die Niederschrift ist von dem Leiter der Versammlung, dem a) Ort und Zeit der Versammlung, 

b) Form der Einladung, 

c) Namen der Teilnehmer (Anwesenheitsliste), 

d) Tagesordnung und 

e) Ergebnis der Abstimmung (Beschlüsse). 

Schriftführer und einem weiteren stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer zu unterschreiben. 

§ 9 Auflösung 

Die Freie Wählergemeinschaft PID kann mit den Stimmen von ²/3 der eingetragenen Mitglieder aufgelöst werden. Ein solcher Tagesordnungspunkt muss in der Einladung mitgeteilt werden. Etwa noch vorhandene Vermögenswerte sind gemeinnützigen Zwecken zuzuführen, die zum Zeitpunkt der Auflösung bestimmt wird. 

§ 10 Niederschrift 

Über jede Sitzung der Mitgliederversammlung bzw. des Vorstandes ist eine Niederschrift mit folgendem Inhalt zu fertigen: 

Die Niederschrift ist von dem Schriftführer zu fertigen. Sie ist von ihm und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Die Niederschrift ist in der nächsten Sitzung der Mitgliederversammlung bzw. des Vorstandes auszulegen und zu genehmigen. 

§ 11 

Die Satzung vom 29.April 2018 wurde von der Mitgliedersammlung am 15. März 2020 geändert und in der hier vorliegenden angepassten Fassung genehmigt. Die geänderte Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung am 15. März 2020 in Kraft. 

Die Satzung vom 15. März 2020 wurde von der Mitgliederversammlung am 27. Februar 2024 in §2 Abs. 4 geändert und in der hier vorliegenden angepassten Fassung genehmigt. Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung am 26. Februar 2024 in Kraft.

Friedo Skirde 

1. Vorsitzender